Die Benutzung der Anlage ist nur für die Reinigung von Fahrzeugen und nur unter Beachtung der folgenden Benutzungsordnung sowie der sonstigen Bedienungshinweise für die Anlage gestattet:
Wir gewährleisten bei Beachtung der Benutzungsordnung und den sonstigen Bedienungshinweisen für die Anlage eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge.
Kommt es aufgrund technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung der Fahrzeuge, hat der Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich beim Betriebspersonal anzumelden.
Später angemeldete offensichtliche Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.
Ersatzansprüche wegen offensichtlichen Schäden können nur gel- tend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem Betriebspersonal mitgeteilt worden ist, später an- gemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, und
d) in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wir beteiligen uns nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Plattform der EU-Kommission zur On- line-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr/
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